Rechtsprechung
   BGH, 14.03.2013 - VII ZR 39/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,8092
BGH, 14.03.2013 - VII ZR 39/12 (https://dejure.org/2013,8092)
BGH, Entscheidung vom 14.03.2013 - VII ZR 39/12 (https://dejure.org/2013,8092)
BGH, Entscheidung vom 14. März 2013 - VII ZR 39/12 (https://dejure.org/2013,8092)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,8092) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 1 MRK, Art 2 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 103 Abs 1 GG
    Grundsatz der Waffengleichheit: Gelegenheit zur Äußerung der beweisbelasteten Partei über ein Vier-Augen-Gespräch

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Restwerklohn bei Abrechnung nach Studenlohnarbeiten oder nach Einheitspreisen i.R.e. Zeugenvernehmung und Beweiswürdigung

  • rewis.io

    Grundsatz der Waffengleichheit: Gelegenheit zur Äußerung der beweisbelasteten Partei über ein Vier-Augen-Gespräch

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Anspruch auf Restwerklohn bei Abrechnung nach Studenlohnarbeiten oder nach Einheitspreisen i.R.e. Zeugenvernehmung und Beweiswürdigung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Parteianhörung oder -vernehmung bei Vier-Augen-Gesprächen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vier-Augen-Gespräch: Partei ist anzuhören! (IBR 2013, 445)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2013, 1148
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.07.2010 - III ZR 249/09

    Verjährungsbeginn für Schadenersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw.

    Auszug aus BGH, 14.03.2013 - VII ZR 39/12
    Zur Gewährleistung der "Waffengleichheit", wie er aus dem Gleichheitssatz, dem Rechtsstaatsgebot und Art. 6 Abs. 1 EMRK abgeleitet werden kann, hätte das Berufungsgericht der Klägerin Gelegenheit geben müssen, ihre Darstellung des Gesprächs im Rahmen einer beiderseitigen Parteianhörung auf der Grundlage des § 141 ZPO oder des § 448 ZPO in den Prozess einzubringen (vgl. BGH, Urteile vom 27. September 2005 - XI ZR 216/04, NJW-RR 2006, 61 unter II 3 b; vom 8. Juli 2010 - III ZR 249/09, BGHZ 186, 152 Rn. 16; vom 9. Juni 2011 - IX ZR 75/10, NJW 2011, 2889 Rn. 19).
  • BGH, 27.09.2005 - XI ZR 216/04

    Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung; Vernehmung oder Anhörung einer

    Auszug aus BGH, 14.03.2013 - VII ZR 39/12
    Zur Gewährleistung der "Waffengleichheit", wie er aus dem Gleichheitssatz, dem Rechtsstaatsgebot und Art. 6 Abs. 1 EMRK abgeleitet werden kann, hätte das Berufungsgericht der Klägerin Gelegenheit geben müssen, ihre Darstellung des Gesprächs im Rahmen einer beiderseitigen Parteianhörung auf der Grundlage des § 141 ZPO oder des § 448 ZPO in den Prozess einzubringen (vgl. BGH, Urteile vom 27. September 2005 - XI ZR 216/04, NJW-RR 2006, 61 unter II 3 b; vom 8. Juli 2010 - III ZR 249/09, BGHZ 186, 152 Rn. 16; vom 9. Juni 2011 - IX ZR 75/10, NJW 2011, 2889 Rn. 19).
  • BGH, 09.06.2011 - IX ZR 75/10

    Regressprozess gegen den Rechtsanwalt: Ausreichender Hinweis auf die

    Auszug aus BGH, 14.03.2013 - VII ZR 39/12
    Zur Gewährleistung der "Waffengleichheit", wie er aus dem Gleichheitssatz, dem Rechtsstaatsgebot und Art. 6 Abs. 1 EMRK abgeleitet werden kann, hätte das Berufungsgericht der Klägerin Gelegenheit geben müssen, ihre Darstellung des Gesprächs im Rahmen einer beiderseitigen Parteianhörung auf der Grundlage des § 141 ZPO oder des § 448 ZPO in den Prozess einzubringen (vgl. BGH, Urteile vom 27. September 2005 - XI ZR 216/04, NJW-RR 2006, 61 unter II 3 b; vom 8. Juli 2010 - III ZR 249/09, BGHZ 186, 152 Rn. 16; vom 9. Juni 2011 - IX ZR 75/10, NJW 2011, 2889 Rn. 19).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 11.07.2016 - 1 VB 26/16

    Verfassungsbeschwerde als unzulässig wegen fehlender Auseinandersetzung mit der

    Zur Anordnung des persönlichen Erscheinens und zur Durchführung einer Anhörung verpflichtet ist das Gericht aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes und des rechtlichen Gehörs, wenn eine Partei einen von ihr zu führenden Beweis oder Gegenbeweis nur mit ihrer eigenen Aussage führen kann (vgl. BGH, Urteil vom 14. Mai 2013 - VI ZR 325/11 -, Juris Rn. 10; BGH, Beschluss vom 14.3.2013 - VII ZR 39/12 -, Juris Rn.8).

    Will das Berufungsgericht bei Vorliegen einer solchen Beweissituation von der Beweiswürdigung im angefochtenen Urteil abweichen, ist es verfassungsrechtlich geboten, auch die als einziges Beweismittel auf der einen Seite stehende Partei anzuhören und ihr Vor- bringen zu würdigen (vgl. BVerfG, Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 21.2.2001 - 2 BvR 140/00 -, Juris Rn. 12; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27.2.2008 - 1 BvR 2588/06 -, Juris Rn. 13; BGH, Beschluss vom 14.3.2013 - VII ZR 39/12 -, Juris Rn. 8; Urteil vom 27.9.2005 - XI ZR 216/04 - Juris Rn. 31).

  • OLG Hamm, 24.05.2016 - 34 U 242/15

    Abgrenzung von Anlageberatungs- und Anlagevermittlungsvertrag; Pflichten des

    Das beschneidet aber nicht das Recht der Partei, im Hinblick auf das prozessuale Grundrecht auf rechtliches Gehör ihre Darstellung dem Gericht unmittelbar zu unterbreiten, wenn sie dies beantragt (vgl. OLG Frankfurt - 19 U 141/11, juris Rn. 22, 25; BGH, Urteil vom 14.03.2013 - VII ZR 39/12, juris Rn. 8).
  • OLG Hamm, 10.10.2013 - 21 U 33/12
    Die persönliche Anhörung der Beklagten zu 1. wie auch ihrer - in der Berufungsinstanz offenbar allein aus prozesstaktischen Gründen mit verklagten - Mitarbeiterinnen sowie die Berücksichtigung des Anhörungsergebnisses bei der Feststellung der entscheidungserheblichen Tatsachen war nach der gefestigten Rechtsprechung des BGH (vgl. zuletzt BauR 2013, 1148, Tz. 7-9 mwN.), der der Senat folgt, unter dem Gesichtspunkt der "Waffengleichheit" geboten.
  • KG, 07.05.2015 - 12 U 100/13
    Die Notwendigkeit, der Partei Gelegenheit zur Äußerung in einer dieser beiden Formen zu geben, setzt keine überwiegende Wahrscheinlichkeit für ihr Vorbringen voraus (vgl. BGH, Urteil vom 14.05 .2013 - IV ZR 325/11; BGH, Urteil vom 14.03.2013 - VII ZR 39/12; BGH, Urteil vom 27.09.2A05 - XI ZR 216/04-).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht